Gute Nachbarschaft

3. August 2014

Sehr geehrte Frau Häusgen,

Ihren Brief vom 16.7. haben wir (nach unserem Urlaub) am 2.8. erhalten.

Wir sind bisher davon ausgegangen, dass die Bäume auf unserem Grundstück
unter die Baumschutz-Verordnung fallen und dass die Hecke den geltenden
Bestimmungen entspricht.

Natürlich nehmen wir Ihr Schreiben zum Anlass, uns diesbezüglich von
offizieller Seite beraten zu lassen. Eine angemessene Zeit werden wir dafür
aber brauchen, während der Urlaubszeit sind die zuständigen Stellen
vielleicht nicht leicht zu erreichen.
(Wegen des Vogelschutzes wären ja größere Baumpflege-Maßnahmen ohnehin erst
wieder ab dem 1. Oktober zulässig.)

mfg

Dr. T. Zenkl
Dr. G. Zenkl

P.S.: Wir möchten Sie bitten, den an der Grundstücksgrenze hinter der Garage
gelagerten Müll ( mittlerweile etwa sechs blaue Plastiksäcke) möglichst bald
zu entfernen.
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